Abholen wegen Erkrankung

Erkrankt ein Schüler während der regulären Unterrichtszeit akut, kann er im Ausnahmefall in Absprache mit der Schulleitung frühzeitig durch das Sekretariat vom Unterricht befreit werden.

Hierfür findet zudem eine telefonische Rücksprache mit einem erziehungsberechtigten Elternteil statt.

Stellen Sie für diesen Fall sicher, dass aktuelle Kontaktdaten in der Schule hinterlegt sind und eine zuverlässige Erreichbarkeit Ihrerseits gewährleistet ist.

Im Wiederholungsfall fordern wir Sie auf, mit Ihrem Kind einen Arzt aufzusuchen, um die Gründe für die Erkrankung abzuklären.

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