Schulaufgaben

Die Zahl der zu fertigenden Schulaufgaben legt die Realschulordnung (RSO) fest.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie der Schule nach BaySchO § 20 Satz 1 innerhalb von 10 Tagen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, wenn Ihr Kind am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises fehlt.

Versäumt ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis, wird nach RSO § 21 Satz 4 die Note 6 erteilt.

Termine für die Schulaufgaben werden im Elternportal frühzeitig angezeigt. Wenn ihr Kind eine Stegreifaufgabe geschrieben hat, erscheint der Termin nachträglich im Elternportal. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Kind nach.

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